Infos: www.angeln-im-kreis-ploen.de
Auskunft: alle Tourist-Informationen und Amt Lütjenburg, Frau Reinke, Tel. 04381-9006-59
Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Allerdings ist von deren Inhabern zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes SH zu entrichten unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Die Abgabemarke ist auf einen Ergänzungsschein zu kleben, der bei allen Ausgabestellen der Marken erhältlich ist.
Die Abgabemarken erhalten Sie hier bei uns in der Tourist-Information!
Für den Fischfang in Binnengewässern und in bestimmten Küstengewässern, die einem selbständigen Fischereirecht unterliegen (Eider, Schlei, Lübecker Bucht), wird zusätzlich ein Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereirechtsinhabers benötigt. Abgesehen von den o. g. Ausnahmen herrscht in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins freier Fischfang.
An gewerblichen Angelteichen und auf gewerblichen Angelkuttern ist seit dem 15. Juli 2013 kein Fischereischein erforderlich, wenn der gewerbliche Anbieter mittels Aufsichtsführung die Einhaltung von tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen gewährleisten kann (Achtung Kann-Bestimmung, bitte sprechen Sie den jeweiligen Anbieter an). Auch in diesen Fällen ist jedoch die Fischereiabgabe zu entrichten!
In Schleswig-Holstein bestehen basierend auf § 5 Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO) Ausnahmemöglichkeiten von der Fischereischeinpflicht. Die am häufigsten in Anspruch genommene Ausnahmemöglichkeit ist der so genannte Urlauberfischereischein, der von jeder natürlichen Person beantragt werden kann (gültig für 28 aufeinander folgende Tage, kann 1 x im Kalenderjahr verlängert werden). Der Urlauberfischereischein und die Verlängerung kosten je 10,00 Euro Verwaltungsgebühr; außerdem ist auch hier die Fischereiabgabe (1 x je Kalenderjahr) zu entrichten.
Alle Gäste, die keinen staatlichen Fischereischein besitzen und nicht aus Schleswig-Holstein kommen, können den sogenannten Urlaubsfischereischein beim Amt Lütjenburg, Frau Reinke, Tel. 0 43 81/90 06 -59 erhalten.
Niedermühle
(Vereinsgewässer ASV Lütjenburg)
D. Kaiser, Tel. 0 43 84/6 29
Brandungsangler – Shop Jagd und Fischereibedarf
Olldenburger Str. 2, Lütjenburg,
Tel. 01 77/7 24 83 98
Ostseefischen GmbH Bootsvermietung
Hafen Lippe – Nordmole
Behrensdorf/Hohwacht
Tel. 0176/55025742