In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März ist am gesamten Strand das Führen des Hundes erlaubt.
vom 1. April bis 30. September gilt der Aufenthalt nur im ausgewiesenen Bereich.
Wir möchten Sie allerdings höflich um die Einhaltung von gewissen “Spielregeln” bitten:
1.) Hunde sind laut Landesverordnung an der Leine zu führen.
2.) Diese Leinenpflicht gilt insbesondere auch für den Hundestrand.
3.) Hundebesitzer entsorgen den Hundekot mit eigenen Tüten oder nutzen die von
uns angebotenen Entsorgungsbeuteln.
4.) Hundebesitzer gehen mit ihren Hunden nicht über die sonstigen Strandflächen.